Als Ingenieurbüro für Tragwerksplanung liegt unser Schwerpunkt auf der Planung und Konstruktion von Tragwerken unter der Berücksichtigung architektonischer, statischer und wirtschaftlicher Aspekte. Eine sorgfältige Planung ist die Basis jeden erfolgreichen Projektes, so wie ein perfekt konstruiertes Tragwerk die Stütze eines Gebäudes ist.
Wir sind tätig im Massivbau, Stahlbau und Holzbau, sowohl bei Neubauten wie auch beim Bauen im Bestand. Unsere Projekte sind allgemeiner Hochbau, Gewerbe- und Industriebau und kommunale Bauten. Auf unsere langjährige Erfahrung wird außerdem häufig bei historischen Bauwerken zurückgegriffen. In der Bauwerksüberwachung und Bauwerkserhaltung arbeiten wir für die Werterhaltung von Immobilien und Vermeidung größerer Reparaturen durch auflaufende Bauschäden.
Im Rahmen der Tragwerksplanung erarbeiten wir in der ersten Phase bautechnisch sinnvolle und individuelle Lösungen entsprechend den speziellen Vorstellungen unserer Kunden.
Unsere Zielsetzung ist ein Planungsentwurf, der den Anforderungen von baupraktischer Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht wird. Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen sämtlicher Beteiligter wie Architekten und Fachplaner.
In den folgenden Phasen erstellen wir die genehmigungsfähige statische Berechnung sowie die Konstruktionspläne für Schalung und Bewehrung. Während der Bauphase überwachen wir die Richtigkeit der Ausführung anhand der genehmigten Pläne.
Im Bereich der Bauwerksüberwachung befassen wir uns zum einen mit der Bauwerksuntersuchung im Rahmen von Begehungen oder weitergehenden Untersuchungen. Zum anderen fertigen wir statische Berechnungen zur Feststellung der Standsicherheit von Bestandsbauwerken.
Regelmäßige Prüfung von Bauwerken
Im Bauordnungsrecht der Länder ist festgelegt, dass für die Standsicherheit von Bestandsgebäuden grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich ist. Aus der Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823, 836 - 838 BGB ergibt sich die Verpflichtung zum sicheren Erhalt von Bauwerken und baulichen Anlagen. Für den Bund und die kommunalen Auftraggeber ist die Vorgehensweise in der „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen RÜV“ geregelt. Gerade hier ist eine große Erfahrung und Qualifikation erforderlich, die umfangreiche Kenntnisse von Materialien und Tragstrukturen voraussetzt.
Regelmäßige Bauwerksuntersuchungen helfen die auftretenden Mängel schnell zu erkennen und gegebenenfalls eine Bauwerkssanierung durchzuführen. Bauschäden bereits im Anfangsstadium erkannt können beseitigt werden, bevor sie die Standsicherheit und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. So vermeidet man ggfs. teure Großreparaturen.
Im Rahmen der Bauwerkserhaltung befassen wir uns überwiegend mit Bauwerken aus Beton- und Stahlbeton. Dazu gehören sämtliche Leistungen von der Erfassung der Schädigung im Rahmen eines Gutachtens bis zur Instandsetzungsplanung und Bauüberwachung.
Gerade hierfür sind Spezialkenntnisse und höchste Qualifikation der Mitarbeiter Voraussetzung für eine technisch einwandfreie und wirtschaftliche Instandsetzung.
Im Rahmen der Tragwerksplanung erarbeiten wir in der ersten Phase bautechnisch sinnvolle und individuelle Lösungen entsprechend den speziellen Vorstellungen unserer Kunden.
Unsere Zielsetzung ist ein Planungsentwurf, der den Anforderungen von baupraktischer Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht wird. Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen sämtlicher Beteiligter wie Architekten und Fachplaner.
In den folgenden Phasen erstellen wir die genehmigungsfähige statische Berechnung sowie die Konstruktionspläne für Schalung und Bewehrung. Während der Bauphase überwachen wir die Richtigkeit der Ausführung anhand der genehmigten Pläne.
m Bereich der Bauwerksüberwachung befassen wir uns zum einen mit der Bauwerksuntersuchung im Rahmen von Begehungen oder weitergehenden Untersuchungen. Zum anderen fertigen wir statische Berechnungen zur Feststellung der Standsicherheit von Bestandsbauwerken.
Regelmäßige Prüfung von Bauwerken
Im Bauordnungsrecht der Länder ist festgelegt, dass für die Standsicherheit von Bestandsgebäuden grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich ist. Aus der Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823, 836 - 838 BGB ergibt sich die Verpflichtung zum sicheren Erhalt von Bauwerken und baulichen Anlagen. Für den Bund und die kommunalen Auftraggeber ist die Vorgehensweise in der „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen RÜV“ geregelt. Gerade hier ist eine große Erfahrung und Qualifikation erforderlich, die umfangreiche Kenntnisse von Materialien und Tragstrukturen voraussetzt.
Regelmäßige Bauwerksuntersuchungen helfen die auftretenden Mängel schnell zu erkennen und gegebenenfalls eine Bauwerkssanierung durchzuführen. Bauschäden bereits im Anfangsstadium erkannt können beseitigt werden, bevor sie die Standsicherheit und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. So vermeidet man ggfs. teure Großreparaturen.
Im Rahmen der Bauwerkserhaltung befassen wir uns überwiegend mit Bauwerken aus Beton- und Stahlbeton. Dazu gehören sämtliche Leistungen von der Erfassung der Schädigung im Rahmen eines Gutachtens bis zur Instandsetzungsplanung und Bauüberwachung.
Gerade hierfür sind Spezialkenntnisse und höchste Qualifikation der Mitarbeiter Voraussetzung für eine technisch einwandfreie und wirtschaftliche Instandsetzung.
abel ingenieure
Tragwerksplanung
Franz Abel Dipl.-Ing.
Magirus-Deutz-Straße 12
89077 Ulm
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